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Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern – Informationen

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Es ist daher nun notwendig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 abgeben müssen.

Dies kann online über ELSTER erfolgen, bzw. in Papierform. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab sofort im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de .

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77

pdf2022-03-30 Aufforderung zur Erklärungsabgabe BayGrSt 

pdfInfobroschüre Die Grundsteuerreform in Bayern