Regionalbudget 2025: ILE-Zusammenschluss Würzburger Norden – Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Würzburger Norden e.V. beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 75.000,00 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Würzburger Norden ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet des Markts Eisenheim liegen. Für diese Kleinprojekte wurde ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Mainschleife plus gestartet.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

– der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
– der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
– der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
– der Anpassung an den Klimawandel,
– der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
– der demografischen Entwicklung sowie
– der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR (brutto) nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen
Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Mehr Infos finden gibt es hier:

Aufruf Regionalbudget 2025

Merkblatt für Projektträger zum Regionalbudget 2025

Projektantrag Regionalbudget 2025