Dear citizens,
die nächste Brennholzversteigerung im Gemeindewald Rimpar steht an. Alle Lose können ab sofort besichtigt werden. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen.
Anhand der beigefügten Karten können Sie die Lose selbstständig besichtigen. Wir bitten Sie darum von einer Anfahrt durch den Wald mit einem Kraftfahrzeug abzusehen. Gerne können Sie die Besichtigung mit einem Spaziergang im Wald verbinden.
Bei der Versteigerung am 12.2.25 sind drei Arten von Brennholz erhältlich. Zum einen das Polterholz, also Stämme mit einer Länge von je fünf bzw. vier Metern an einem Schotterweg gepoltert. Zum anderen Kronenholz, d.h. die Kronen von gefällten Bäumen, welche noch im Bestand liegen. Außerdem Selbstwerberdurchforstungen im Stangenholz. Hier müssen die ausgezeichneten Bäume selbst gefällt werden.
Die Versteigerung erfolgt losweise für Polterholz, Kronenholz und Selbstwerberdurchforstungen. Die Lose variieren in Größe und Beschaffenheiten. Sie sind für Haushalte ausgelegt, die Scheitholz als zusätzliche Heizquelle nutzen. Für Häuser, die vollständig mit Holz geheizt werden kann die Gemeinde voraussichtlich keine ausreichende Versorgung ermöglichen.
Wir empfehlen die Lose genau anzuschauen und entsprechend der eigenen Ausrüstung und Fähigkeiten einige Favoriten auszuwählen. Bei der Versteigerung erhalten Sie mit etwas Glück eines der favorisierten Lose. Die Lose werden gekauft wie gesehen.
Die beiden Bilder zeigen ein Beispiel der Losmarkierung für das Kronenholz. Der rote Doppelstrich markiert die Grenze zwischen zwei Losen, die Zahlen dienen der genauen Zuordnung der Lose im Gelände. Das blaue „R“ markiert die Rückegasse, diese sind auch immer eine Losgrenze. Die Lose wurden blockweise eingeteilt (siehe Karte).
Im Osten der Fläche der Kronenholzlose liegt noch Stammholz, welches noch nicht gerückt ist. Diese Stämme gehören nicht zu den Kronenholzlosen und dürfen auch nicht aufgearbeitet werden!
Das Polterholz, welches sich stets an einem Schotterweg befindet, ist auch mit roten Nummern zur eindeutigen Identifizierung beschriftet.
Die Selbstwerberdurchforstungen sind wie die Kronenholzlose markiert. Die einzelnen Lose werden von den Rückegassen abgetrennt. Die Bäume, welche gefällt und zu Brennholz verarbeitet werden können, sind mit einem roten Schrägstrich gekennzeichnet. Es dürfen nur diese gefällt werden!
Bitte beachten Sie bei der Aufarbeitung des Brennholzes die AGBs. Hier sind alle
Sicherheitsbestimmungen, Regelungen, Fristen, etc. genau beschrieben. Die Einhaltung dieser wird regelmäßig kontrolliert. Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger Ausschluss von der Brennholzvergabe möglich.
Viel Erfolg und viel Spaß beim Bieten!
7_Losverzeichnis_Selbstwerberdurchforstung
8_Karte_Anfahrt_Selbstwerberdurchforstungen
9_Karte_Selbstwerberdurchforstungen
AGBs zur Brennholzaufarbeitung