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Allgemeiner Überblick zur Arbeit im Bauamt:
Man kann das Bauamt mit drei Überbegriffen in verschiedene Aufgabenbereiche einteilen, nämlich in
– Planung
– Bauordnung
– Bauunterhalt für öffentliche Gebäude und Anlagen
Das „Gesicht“ der Gemeinde wird mittels Raumordnungsplanung und Bauleitplanung erarbeitet.
Hierbei werden insbesondere der Flächennutzungsplan, der die „grobe Richtung“ vorgibt, sowie einzelne Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan hervorgehen, im Bauamt – meist in Zusammenarbeit mit geeigneten Städteplanern und/oder Ingenieurbüro’s – vorbereitet und dem beschließenden Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bauamt kann bei diesen Planungen natürlich nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden; es ist selbstverständlich an bestehende rechtliche Vorschriften gebunden. Darüber hinaus muss mit den übergeordneten Stellen und den Trägern öffentlicher Belange zusammengearbeitet werden, sowie deren Einwände und Vorschläge bei der entsprechenden Planung berücksichtigt werden.
Ebenso fällt in den Aufgabenbereich der Bauamtsmitarbeiter auch die Erschließungsplanung mit Straßen, deren Beleuchtung, die Ver- und Entsorgung und natürlich auch der Unterhalt des Teilbereiches Wasser und Kanalisation.
Für Sie als Hilfestellung und zwecks einer einfacheren und schnelleren Bearbeitung Ihrer Bauantragsunterlagen stellt der Markt Rimpar gerne eine Bauantrags-Checkliste zur Verfügung.
Die vollständigen Bauantragsunterlagen sind im Bauamt des Marktes Rimpar einzureichen:
Markt Rimpar, Schloßberg 1, 97222 Rimpar
Aktuelle Bauantragsformulare finden Sie unter:
www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantraqsformulare
Katasterauszüge zur Bauvorlage können Sie entweder im Bauamt des Marktes oder hier anfordern:
Bayerische Vermessungsverwaltung – Produkte – ALKIS/Katasterauszüge – Bauvorlage (adbv-wuerzburg.de)
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne des Marktes Rimpar finden Sie hier unten
Die Satzungen des Marktes Rimpar und weitere wichtige Informationen finden Sie unter:
Markt Rimpar – Ortsrecht – Satzungen
Eine Genehmigungsfreistellung kann beantragt werden, wenn das Bauvorhaben im Gebiet eines gültigen Bebauungsplanes liegt. Für eine Genehmigungsfreistellung muss sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten werden. Alle wichtigen Informationen für ein Freistellungsverfahren finden Sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_bauherreninfo_genehmigungsfreistellung_20130301.pdf
Ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt, erfahren Sie telefonisch unter der Telefonnummer 09365 8067-300
Beim Markt Rimpar existieren für Rimpar sowie für die Ortsteile Gramschatz und Maidbronn zur Zeit folgende Bebauungspläne:
Informationen hierzu erteilt Ihnen Herr Göbet.
Zur Anforderung eines Auszuges aus einem der o.g. Bebauungspläne senden Sie uns eine E-Mail an bauverwaltung@rimpar.de.
Sollten verkehrsregelnde Maßnahmen während des Bauens erforderlich sein, finden Sie einen Antrag unter:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/rimpar/verkehrsregelnde-massnahmen-bei-einer-baustelle/
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Herrn Grömling unter 09365 80 67 305.
Inhalt des Bauordnungsrechts ist die Einhaltung des von der „Planung“ vorgegebenen Planungsrechts, das heißt, dass das Amt zu prüfen hat, ob im Einzelfall das konkrete Projekt mit der für diesen Bereich bestehenden Bauleitplanung konform geht.
Mit anderen Worten: es muss geprüft werden, ob das einzelne Vorhaben den Maßgaben des jeweils gültigen Bebauungsplanes entspricht, insbesondere, ob die Erschließung gegeben ist oder ob sich das Bauvorhaben im Ortskern in die Umgebung einfügt.
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass sich das Bauamt als Vermittler zwischen Bauwilligen und Entscheidungsträger sieht, und nicht als „Bauverhinderungsamt“.
Vom Bauamt werden sämtliche öffentlichen Gebäude und Anlagen, die Eigentum des Marktes Rimpar sind, unterhalten.
Zu diesen öffentlichen Gebäuden und Anlagen zählen z.B. Bürgerhaus Gramschatz, Kindertageseinrichtungen, Feuerwehrgerätehäuser, Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlagen, Sporthallen und Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Straßen und Gehwege sowie Parkplätze und Schulen in allen Gemeindeteilen.
Durch die Novelle der Bayerischen Bauordnung 2008 können nunmehr insbesondere einfache bauliche Anlagen verfahrensfrei sein.
Verfahrensfreiheit heißt, dass ein Antragsverfahren und eine Prüfung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Behörde nicht erfolgt; für die Prüfung und Zulässigkeit ist allein der Bauherr oder sein Planer verantwortlich
Zur Klärung des Einzelfalles, ob Genehmigungspflicht oder Verfahrensfreiheit besteht, oder ob ein Vorhaben mittels Genehmigungsfreistellungsverfahren (nur bei Bestehen eines rechtsgültigen Bebauungsplanes) begonnen werden kann, ist eine Vorsprache in der Bauabteilung zu empfehlen.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Gerne vereinbaren wir einen Beratungstermin auch außerhalb dieser Öffnungszeiten.
Amtliche Lagepläne, die Sie zum Einreichen eines Bauantrags benötigen, erhalten Sie sowohl bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung)
Telefon 09365 8067-301 oder 09365 8067-302
als auch beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Würzburg, Weißenburgstraße 10, 97082 Würzburg,
Telefon 0931 3906-0
Wir empfehlen, sich vorher telefonisch über die Modalitäten bezüglich der Bezahlung und Abholung des Lageplanes zu erkundigen.
Zur Frage, ob Ihr Grundstück überhaupt im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes liegt, kann Ihnen die Bauverwaltung bei Mitteilung der Flurnummer Ihres Grundstückes Auskunft (auch telefonisch) erteilen.
Schwieriger ist es, die gesamten Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die oftmals sehr umfangreich sind, auf diese Weise zu erfragen.
Hier empfiehlt es sich, beim Bauamt vorzusprechen und sich einen Auszug aus dem betreffenden Bebauungsplan erstellen zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit gegen eine Gebühr eine Ausfertigung des jeweiligen Bebauungsplanes im Bauamt des Marktes Rimpar zu erhalten.
Die Termine des Bauausschusses sowie des Marktgemeinderates können Sie jederzeit bequem unter folgender Seite unseres Internet-Angebotes abrufen:
Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass die Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen sind.
Sollten bei der Einreichung des Bauantrages bei der Gemeinde Nachbarunterschriften fehlen, so kann die Gemeinde den Nachbarn – auf Antrag des Bauherrn –benachrichtigen und ihm eine Frist für seine Äußerung setzen, vorausgesetzt, der Nachbar hat nicht bereits schriftlich seine Unterschrift verweigert.
Grundstücke | Rimpar, Maidbronn und Gramschatz
Gewerbeflächen | Rimpar, Maidbronn und Gramschatz
Schornsteinfegermeister Adrian Bauer
Würzburger Str. 41
97204 Höchberg
Telefon: —–
Telefax: —
Mobil: 01520 9604442
E-Mail: adrian.bauer2022@gmail.com
Noe Reinhold
Riemenschneider Str. 8
97291 Thüngersheim
Telefon: 09364 811000
Telefax: 09364 811001
Mobil: —
E-Mail: info@bkm-noe.de
Herr Mario Böhm
Schweinfurter Str. 62
97727 Fuchsstadt
Telefon: ——–
Telefax: — —
Mobil: 0151 558 73913
E-Mail: info@kaminkehrer-mb.de
Markt Rimpar
Schloßberg 1
97222 Rimpar
Telefon +49 9365 8067-0
Telefax: +49 9365 8067-150
E-Mail: rathaus@rimpar.de
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Mittwoch 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns auch am Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag
von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Um Wartezeiten zu vermeiden können Sie gerne auch Termine mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiter*innen finden Sie hier