Alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen. Stichtag für das Erstellen der Wählerverzeichnisse ist der 12.01.2025. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wählern und Wählerinnen spätestens bis zum 02.02.2025 zugestellt.
Gewählt werden kann am Wahlsonntag an der Urne oder mit Briefwahl.
Ab dem 13.01.2025 ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen schriftlich, im Bürgerserviceportal, über QR-Code, per Mail, Fax, mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Unterschrift!) oder mündlich (nicht telefonisch) möglich. Die schnellste Variante ist die Beantragung über Bürgerserviceportal oder QR-Code.
Obwohl die Wahlscheine bereits ab dem 13.01.2025 beantragt werden können, können die Briefwahlunterlagen erst an Sie versendet werden, sobald uns die Stimmzettel vorliegen. Dies wird laut Landratsamt ab Montag, dem 03.02.2025, spätestens am Freitag, dem 07.02.2025 der Fall sein. Das bedeutet auch, dass erst ab diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen (bei der letzten Bundestagswahl über 3700 Briefwähler) kuvertiert werden können und der Versand somit voraussichtlich erst ab Dienstag, dem 11.02.2025 erfolgt.
Wir bitten Sie deshalb wegen der kurzen Zeit, die verbleibt zwischen der Verfügbarkeit der Stimmzettel und dem Wahltag, wenn möglich am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal zu wählen.
Und noch eine Bitte in eigener Sache:
Bitte werfen Sie, wenn möglich, die roten Wahlbriefe direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (rechts am Tor des Eingangs zum Schloss Grumbach) und nicht durch die Post zustellen zu lassen. Sie ersparen der Gemeinde dadurch die anfallenden Portokosten, die für die Gemeinde anderweitig besser verwendet werden können und Ihre Wahlunterlagen sind rechtzeitig beim Wahlamt
Für Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Tel. 09365/8067-220
Ihr Bürgeramt/Wahlamt